Sachverständiger Steinhagen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Hannes Wistof Steinhagen

Hannes Wistof

Bausachverständiger und Baugutachter

Tiefer Weg 14a
33803 Steinhagen
Tel: 05204 985 94 80
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Qualifikation

  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Steinhagen steht Ihnen Herr Hannes Wistof als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Hannes Wistof kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Steinhagen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Steinhagen kommen bzw. sich nicht in Steinhagen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Steinhagen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Im Jahre 1147 ließ sich das Stift Herford von Kaiser Konrad III. die Besitzrechte an verschiedenen Höfen, u.a. an Schabbehardt und Burde, bestätigen. Sie müssen die Urzellen für zwei Hagen-Siedlungen gewesen sein: ein Hagen in Burde mit 12 Höfen war 1300 dem Stift zinsverpflichtet. In späteren Urkunden wird dieser Hagen auch Nienhagen genannt.

In der Nachbarschaft dieser Siedlung gründete der Graf von Ravensberg eine HagenSiedlung von 11 freien Hägern, genannt Steinhagen. Durch eine kirchliche "Gebietsreform" im Jahre 1334 wurden diese beiden freien Hagen vereint. 

Mehr und mehr verschwanden die Namen Burde und Nienhagen zugunsten des einheitlichen "Steinhagen".

Seit Mitte der 60er Jahre unseres Jahrhunderts hat Steinhagen konsequent und zielbewusst an der Neuordnung seines Ortskernes gearbeitet.

Der alte Dorfcharakter mit dem historischen Rundling und der Kirche sowie den meist mit den Giebeln zum Kirchplatz weisenden Häusern haben sich eingefügt in eine neuzeitliche städtebauliche Form, die eine Fortentwicklung zu einer kleinstädtischen Atmosphäre erkennen läßt. 

Um den Marktplatz gliedern sich außer dem Rathaus Dienstleistungsunternehmen, Läden, Speiselokale, Praxen. Der tägliche Bedarf kann hier ohne Mühe zufriedengestellt werden.

Bundesland : Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk : Detmold

Kreis : Gütersloh

Nachbargemeinden : Bielefeld, Quelle, Dornberg, Ummeln, Gütersloh, Harsewinkel, Halle, Werther

Einwohner : 20715

Gemeinde Steinhagen Rathaus

Bürgermeister: Klaus Besser

Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen

Telefon: 052049970

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

KFZ-Kennzeichen: GT

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