Gutachten für Entschädigung - Steinhagen

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Steinhagen

Gutachten für Entschädigung - Steinhagen

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Steinhagen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Steinhagen kommen bzw. sich nicht in Steinhagen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Steinhagen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Im Jahre 1147 ließ sich das Stift Herford von Kaiser Konrad III. die Besitzrechte an verschiedenen Höfen, u.a. an Schabbehardt und Burde, bestätigen. Sie müssen die Urzellen für zwei Hagen-Siedlungen gewesen sein: ein Hagen in Burde mit 12 Höfen war 1300 dem Stift zinsverpflichtet. In späteren Urkunden wird dieser Hagen auch Nienhagen genannt.

    In der Nachbarschaft dieser Siedlung gründete der Graf von Ravensberg eine HagenSiedlung von 11 freien Hägern, genannt Steinhagen. Durch eine kirchliche "Gebietsreform" im Jahre 1334 wurden diese beiden freien Hagen vereint. 

    Mehr und mehr verschwanden die Namen Burde und Nienhagen zugunsten des einheitlichen "Steinhagen".

    Seit Mitte der 60er Jahre unseres Jahrhunderts hat Steinhagen konsequent und zielbewusst an der Neuordnung seines Ortskernes gearbeitet.

    Der alte Dorfcharakter mit dem historischen Rundling und der Kirche sowie den meist mit den Giebeln zum Kirchplatz weisenden Häusern haben sich eingefügt in eine neuzeitliche städtebauliche Form, die eine Fortentwicklung zu einer kleinstädtischen Atmosphäre erkennen läßt. 

    Um den Marktplatz gliedern sich außer dem Rathaus Dienstleistungsunternehmen, Läden, Speiselokale, Praxen. Der tägliche Bedarf kann hier ohne Mühe zufriedengestellt werden.

    Bundesland : Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk : Detmold

    Kreis : Gütersloh

    Nachbargemeinden : Bielefeld, Quelle, Dornberg, Ummeln, Gütersloh, Harsewinkel, Halle, Werther

    Einwohner : 20715

    Gemeinde Steinhagen Rathaus

    Bürgermeister: Klaus Besser

    Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen

    Telefon: 052049970

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    KFZ-Kennzeichen: GT


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Hannes Wistof Steinhagen

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