Baugutachter Steinhagen

Susann Degner
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 05204 985 94 80Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA Zertifikaterweiterung für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Steinhagen steht Ihnen Herr Susann Degner als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Susann Degner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Steinhagen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Steinhagen kommen bzw. sich nicht in Steinhagen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Steinhagen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Im Jahre 1147 ließ sich das Stift Herford von Kaiser Konrad III. die Besitzrechte an verschiedenen Höfen, u.a. an Schabbehardt und Burde, bestätigen. Sie müssen die Urzellen für zwei Hagen-Siedlungen gewesen sein: ein Hagen in Burde mit 12 Höfen war 1300 dem Stift zinsverpflichtet. In späteren Urkunden wird dieser Hagen auch Nienhagen genannt.
In der Nachbarschaft dieser Siedlung gründete der Graf von Ravensberg eine HagenSiedlung von 11 freien Hägern, genannt Steinhagen. Durch eine kirchliche "Gebietsreform" im Jahre 1334 wurden diese beiden freien Hagen vereint.
Mehr und mehr verschwanden die Namen Burde und Nienhagen zugunsten des einheitlichen "Steinhagen".
Seit Mitte der 60er Jahre unseres Jahrhunderts hat Steinhagen konsequent und zielbewusst an der Neuordnung seines Ortskernes gearbeitet.
Der alte Dorfcharakter mit dem historischen Rundling und der Kirche sowie den meist mit den Giebeln zum Kirchplatz weisenden Häusern haben sich eingefügt in eine neuzeitliche städtebauliche Form, die eine Fortentwicklung zu einer kleinstädtischen Atmosphäre erkennen läßt.
Um den Marktplatz gliedern sich außer dem Rathaus Dienstleistungsunternehmen, Läden, Speiselokale, Praxen. Der tägliche Bedarf kann hier ohne Mühe zufriedengestellt werden.
Bundesland : Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk : Detmold
Kreis : Gütersloh
Nachbargemeinden : Bielefeld, Quelle, Dornberg, Ummeln, Gütersloh, Harsewinkel, Halle, Werther
Einwohner : 20715
Gemeinde Steinhagen Rathaus
Bürgermeister: Klaus Besser
Am Pulverbach 25, 33803 Steinhagen
Telefon: 052049970
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
KFZ-Kennzeichen: GT